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Grenzen von Ausschreibung und Kalkulation
Geschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung
Referent: Dipl.-Ing. M. Biermann
Termin und Ort: |
Preis/Seminar: |
Hamburg: |
EUR 388.- zzgl.
MwSt |
02. 11. 2011 9.00
-ca. 16.15 h |
incl. Unterlagen,
Mittagessen u. Pausengetränken |
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Zum Referenten:
Dipl.-Ing. Manuel Biermann
Dipl.-Ing. Manuel Biermann
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen
Referent zahlreicher baubetrieblicher Seminare zu dem Thema Kalkulation, Nachträge, Bauablaufstörungen, Bauleitung.
Autor des Buches „Der Bauleiter im Bauunternehmen“, Rudolf-Müller-Verlag, Köln
Ständiger Mitarbeiter bei der IBR – Immobilien und Baurecht
Zum Thema:
Die Meinung der Vertragsparteien zur geschuldeten Leistung liegen oft weit auseinander und es stellt sich die Frage, was der Auftragnehmer denn tatsächlich zu erbringen hat. Es kommt aber auch vor, dass der Auftragnehmer Schwächen in der Leistungsbeschreibung erkannt hat und diese ausnutzt. Anhand verschiedener Sachverhalte und Beispielrechnung zu Nachträgen soll die geschuldete Leistung und die Ermittlung neuer Preise bei Nachtragsleistungen aufgezeigt werden.
SeminarInhalt:
- Risikoverteilung bei den unterschiedlichen Vertragsvarianten und mögliche Ausschreibungsfehler beim Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag
- Kalkulatorische Annahmen der Bieter und deren Auswirkungen
- Grundlagen der Angebotskalkulation:
- Mittellohnberechnung, Zuschlagsberechnung
- Beispielkalkulation als Basis für strategische Kalkulationsannahmen und deren Auswirkungen
- Nachträge nach § 2 Abs. 3 VOB/B (10%-Klausel)
- Berechnungsregeln bei Mengenänderungen
- Mögliche Kalkulationsstrategien und deren Auswirkungen aufgrund der Berechnungsregeln
- Weit überhöhte Angebotspreise und die Folge bei Mengenmehrungen
- Nachträge nach § 2 Abs. 4 VOB/B – gekündigte Leistung
- Berechnungsregeln (Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag)
- Auswirkung eventueller strategischer Kalkulation
- Nachträge nach § 2 Abs. 5 VOB/B – geänderte Leistungen und Bauzeitverlängerung
- Berechnungsregeln, Kalkulationsstrategien und Auswirkungen
- Anmerkungen zu § 2 Abs. 6 VOB/B – Zusatzleistungen und § 6 Abs. 6 VOB/B - Schadenersatz
BSH Bauseminare Hamburg:
per Fax: 040-2 19 59 01
Tel. für schnelle Rückfragen 040-2 19 60 11-12. Impressum |
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